Zürich Musikinstrumentenversicherung


 ANTRÄGE ERHALTEN SIE BEI UNS IM GESCHÄFT

WIR BIETEN VOLLSERVICE VON ANTRAG BIS ZUR SCHADENMELDUNG UND REPARATURDURCHFÜHRUNG.


Die Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Schäden, entstanden durch:

 Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse, Bruch und Beschädigung.

 Alle Schäden gelten sowohl durch eigenes, als auch fremdes Verschulden. Dieser umfangreiche Versicherungsschutz gilt nur für klassische Instrumente.

Elektrisch betriebene Instrumente wie z.B. Orgeln, Syntersizer, Keyboards, Effektgeräte und Zubehör wie z.B. Mischpulte, Mikrophone, Verstärker, Boxen, Lichtanlagen sind nur gegen folgende Gefahren versichert:

Unfall während des Transportes mit einem Kfz, Feuer, direkter Blitzschlag (nicht Überspannung und Induktion), Naturkatastrophen, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl

 Diese Deckung gilt grundsätzlich für alle Verträge als vereinbart (lt. "Besondere Bedingungen zur Musikinstrumente - Versicherung), und kann hinsichtlich der versicherten Gefahren nicht erweitert werden.

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Beschädigungen und Verluste durch:

Witterungs- und Temperatureinflüsse (außer als unmittelbare Folgewirkung eines versicherten Ereignisses) Leimlösungen, Lack und Schrammschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, vor Versicherungsbeginn bestehende Mängel, Aufruhr, Kriegsereignisse, usw. Kernenergie, Radioaktivität, mut - oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige, gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.

 Bei Totalschäden oder Verlust wird der Zeitwert des Instrumentes ersetzt.

Um Über - oder Unterversicherung zu vermeiden sollte daher der Zeitwert Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sein.

Bei Zustimmung zur Reparatur werden die vollen Kosten dafür ersetzt, ohne Selbstbehalt.

Geltungsbereiche sind: Österreich, Europa oder weltweit. kurzfristige Ausdehnung des Geltungsbereiches sind gegen Prämienzulage möglich.

Versicherungsschutz besteht, während die Instrumente zu Hause gespielt oder aufbewahrt werden, auf Reisen mitgeführt werden, auf Reisen im Hotel zurückgelassen werden, bei Konzerten, Orchesterproben und sonstigen Gelegenheiten gespielt werden.

Die Versicherung gilt auch dann, wenn die Instrumente dritten Personen zur Benutzung oder im Gewahrsam übergeben werden. Dazu sind jedoch die Bestimmungen des §1(4) der "ABVM 1967" zu beachten.

Werden Instrumente nachtsüber in  unbewohnten Gebäude oder Gebäudeteilen aufbewahrt, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders Vereinbart und in der Polizze dokumentiert wird. Werden Instrumente nach einer Benutzung im Veranstaltungsgebäude zurückgelassen, so sind Sie nur versichert, wenn es sich um ein bewohntes Gebäude handelt und die Instrumente in einem separaten verschlossenen Raum aufbewahrt werden. Ist ein solcher Raum nicht verfügbar, besteht Versicherungsschutz nur gegen die Risiken Feuer und Verlust infolge nachweislichem Einbruchsdiebstahl in das Gebäude.

Wenn Instrumente während der Nachtzeit im PKW zurückgelassen werden, und ist das Fahrzeug von 22.oo Uhr bis 6.oo Uhr ohne Aufsicht sind die Instrumente nur versichert, wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Einzelgarage eingestellt ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Instrumente entsprechend Ihrer Beschaffenheit sorgfältig aufbewahrt werden.

 
Tarife zur Musikinstrumentenversicherun:

 Versicherungssumme bis 7.250,00      1,92%   mind.aber 85,- Jahresprämie Österr.

                        7.250,01 bis 14.500,00      1,28%

                                       ab  14.500,01      1,03%

Streichinstrumente mit einer VS über 21.800,- im Einzelwert   0,71%

Blasmusikkapellen (mit Auflistung der Instrumente)   2,52%

Auslandsreisen, bei bestehenden Verträgen. Ausdehnung des Geltungsbereiches je angefangenen Monat:

Österreich auf EUROPA       1,6%o  d. VS

Österreich auf WELTWEIT  3,2%o  d.VS
Kurzprämienstaffel:

bis 3 Monate      40% der Jahresprämie

bis 6 Monate      60% der Jahresprämie

über 6 Monate 100% der Jahresprämie